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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08   

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https://dejure.org/2010,117251
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08 (https://dejure.org/2010,117251)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.12.2010 - L 2 R 645/08 (https://dejure.org/2010,117251)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - L 2 R 645/08 (https://dejure.org/2010,117251)
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  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08
    Die Feststellung eines rentenrelevanten - nach Maßgabe des gesetzlich normierten Ausschlusstatbestandes des § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI a.F. ist nicht erwerbsunfähig, wer eine Tätigkeit vollschichtig ausüben kann - in quantitativer Hinsicht auf allenfalls halb- bis unter vollschichtig reduzierten täglichen Leistungsvermögens jedenfalls seit August 2005, das nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 4/69 = BSGE 30, 167 und Beschluss vom 10. Dezember 1976, GS 2/57 u.a. = BSGE 43, 75) unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsmarktsituation (sog. konkrete Betrachtungsweise) einen befristeten Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begründet, stützt der Senat auf das im Berufungsverfahren erzielte Ergebnis der Beweisaufnahme.
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08
    Da § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI a.F. keine nähere Bestimmung darüber enthält, welche Einnahmen als "Arbeitseinkommen" zu werten sind, eine solche Definition jedoch in § 15 SGB IV enthalten ist, ist für die nähere Bestimmung dieses Begriffs auf § 15 SGB IV zurückzugreifen, der über § 1 SGB IV auch für die Rentenversicherung gilt (BSG, Urteil vom 07. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 2).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08
    Die Feststellung eines rentenrelevanten - nach Maßgabe des gesetzlich normierten Ausschlusstatbestandes des § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI a.F. ist nicht erwerbsunfähig, wer eine Tätigkeit vollschichtig ausüben kann - in quantitativer Hinsicht auf allenfalls halb- bis unter vollschichtig reduzierten täglichen Leistungsvermögens jedenfalls seit August 2005, das nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 4/69 = BSGE 30, 167 und Beschluss vom 10. Dezember 1976, GS 2/57 u.a. = BSGE 43, 75) unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsmarktsituation (sog. konkrete Betrachtungsweise) einen befristeten Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begründet, stützt der Senat auf das im Berufungsverfahren erzielte Ergebnis der Beweisaufnahme.
  • BAG, 18.04.1958 - GS 2/57

    Divergenzrevision - Zulässigkeit der Revision - Feststellung durch Beschluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08
    Die Feststellung eines rentenrelevanten - nach Maßgabe des gesetzlich normierten Ausschlusstatbestandes des § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI a.F. ist nicht erwerbsunfähig, wer eine Tätigkeit vollschichtig ausüben kann - in quantitativer Hinsicht auf allenfalls halb- bis unter vollschichtig reduzierten täglichen Leistungsvermögens jedenfalls seit August 2005, das nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 4/69 = BSGE 30, 167 und Beschluss vom 10. Dezember 1976, GS 2/57 u.a. = BSGE 43, 75) unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsmarktsituation (sog. konkrete Betrachtungsweise) einen befristeten Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begründet, stützt der Senat auf das im Berufungsverfahren erzielte Ergebnis der Beweisaufnahme.
  • BSG, 25.06.1987 - 11a RLw 1/86
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08
    Diese liegt nicht vor, wenn der Versicherte nur für den Eigengebrauch tätig wird (BSG, Urteil v. 25.06.1987, 11a RLw 1/86, SozR 5850 § 3 Nr. 3) oder eine Tätigkeit nur als Hobby betreibt.
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